Fahrerlaubnisklassen

In folgenden Fahrerlaubnisklassen  wirst du bei uns geschult:

Klasse

Beschreibung

 

 

A unbeschränkt


 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h und

 b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

 

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:       Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 (Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2)

 

A 2


 

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
A1, AM
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung 

(Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.)


 

A1/B196


 

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16 (A1)

                      25 (B196)

Vorbesitz: A1 - kein

                 B196 - 5 Jahre Kl. B

Eingeschlossene Klasse: AM
 

Ausbildung bei A1 und B196:  Theorie und Praxis

Prüfung:     A1 Theorieprüfung und Praktische Prüfung

                   B196 keine Prüfung!

 


 

 

AM

 


(Roller 50ccm)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

 Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei
höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschl ossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:      Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

 

Mofa

 

 

 

Mofa (keine Fahrerlaubnisklasse nur Prüfbescheinigung)

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -
 

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:       Theorieprüfung

B

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern

    • Alle Anhänger bis 750 kg zG,

    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18/17 ( bei begl.Fahren )

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:      Theorieprüfung und praktische Prüfung

 

B 197


 

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 197
In dieser Klasse ist erlaubt, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug (Elektro/Hybrid) gemacht werden kann, man aber trotzdem auf einem Schaltgetriebe Fahrzeug fahren darf.

Es müssen jedoch einige Dinge beachtet werden:

  • mind. 10 Stunden à 45min Ausbildung auf Schaltgetriebe
  • 15 min fahrschulinterne Fahrprüfung auf Schaltung
  • bei evtl. späterer Erweiterung (z.B. BE, C/CE) muss man die Prüfung auf Schaltgetreibe ablegen, damit man diese ebenso mit Schaltung fahren darf. Außer man lässt sich hier die Schlüsselzahl 78 (Beschränkung auf Automatik) eintragen.

Mindestalter: 18/17 (bei begl. Fahren )

Vorbesitz: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: -Theoireprüfung und praktische Prüfung


 

BE

 

 

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis

Prüfung:      Praktische Prüfung




 

L

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung:
  Theorie

Prüfung:       Theorieprüfung


 

T

 

 

Zugmaschinen,  mit einer bbH  von max. 60 km/h,

 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden